18. Jul. 2019, 13:02 Uhr
Hundetaxe 2019
Meldepflicht
Wir erinnern alle Hundebesitzer/-innen an die Meldepflicht.
An- oder Abmeldungen sind der Abteilung Finanzen, Thunstrasse 1, Münsingen mitzuteilen. Alle Hunde, die am 1. August 2019 über 6 Monate alt sind, sind gebührenpflichtig. Die Hundetaxe beträgt ab 2019 neu CHF 120.– pro Tier.
Von der Taxe befreit sind Hunde mit einer Spezialausbildung (gemäss Reglement über die Hundetaxe 2014, Artikel 3) und ein Tier pro Landwirtschaftsbetrieb. Der Nachweis über die Taxbefreiung ist der Abteilung Finanzen jährlich bis Ende Juli zu zustellen.
Den bisherigen Hundebesitzern wird im August 2019 eine Rechnung zugestellt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Tel. 031 724 52 00).
Abteilung Finanzen