Gemeindeurnenwahl vom 26. November 2017
Infolge Ablauf der Amtsdauer sind die Gemeindebehörden auf 1. Januar 2018 neu zu bestellen. Auf Sonntag, 26. November 2017, wird eine Urnenwahl angeordnet.
Es sind zu wählen:
Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz)
30 Mitglieder des Gemeindeparlaments
6 Mitglieder des Gemeinderats
Jede Partei und Gruppierung, welche Anspruch auf Zuteilung von Mandaten erheben will, hat ihre Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 29. September 2017, 16.00 Uhr, bei der Präsidialabteilung einzureichen. Die Wahlvorschläge sind entsprechend ihrer Herkunft (politische Partei oder Gruppierung) deutlich zu bezeichnen.
Es dürfen nur Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, welche in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind und sich mit der Kandidatur einverstanden erklärt haben. Eine Person darf für die Wahl desselben Amtes nur auf einem einzigen Wahlvorschlag aufgeführt werden. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Die gleiche Person kann nicht mehr als einen Wahlvorschlag für denselben Wahlgang unterzeichnen.
Allfällige Listenverbindungen sind der Präsidialabteilung ebenfalls bis Freitag, 29. September 2017, 16.00 Uhr, einzureichen. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) verwiesen.
Gemeinderat Münsingen