«Nachwuchspreis des Gewerbes»
Bewerbung
Sämtliche Ausbildungsbetriebe der Gemeinde Münsingen haben die Möglichkeit, Bewerbungen für einen Nachwuchspreis einzureichen. Es können Lernende nominiert werden, die sich im Verlauf des vergangenen Jahres durch eine herausragende Leistung hervorgetan haben. Die nominierten Lernenden müssen zum Zeitpunkt der vollbrachten Leistung über einen gültigen Lehrvertrag verfügen.
Nominationen für den Nachwuchspreis des Gewerbes können bis am 14. Februar 2020 an die Gemeinde Münsingen, Wirtschaftskommission, Neue Bahnhofstrasse 4, 3110 Münsingen oder praesidiales@muensingen.ch gesendet werden.
Vergabe
Nach der Eingabe der Bewerbungsunterlagen bestimmt eine Jury, bestehend aus der Wirtschaftskommission und einem Mitglied des Gewerbevereins, die drei Preisträgerinnen und Preisträger des Nachwuchspreises. Vergeben werden drei gleichwertige Geldpreise im Wert von CHF 1000.–. Die Übergabe der Nachwuchspreise erfolgt anlässlich des Wirtschaftsforums am 2. April 2020.