Gemeinderatssitzung vom 18.07.2018
Umzonung Parzelle Nr. 103, Jungfrauweg 1-9 mit Änderung Baureglement und Zonenplan – Referendum
Die Bevölkerung entscheidet am 25.11.2018, ob die geplante Umzonung der Parzelle Nr. 103 am Jungfrauweg 1-9 mit Änderung des Baureglements und des Zonenplans realisiert werden kann. Gegen den Beschluss des Parlaments vom 29.05.2018 zur Umzonung Parzelle Nr. 103, Jungfrau-weg 1-9 mit Änderung Baureglement und Zonenplan wurde das Referendum ergriffen. Das Referendumskomitee hat die notwendigen Unterschriften am 09.07.2018 eingereicht
Die Umzonung der Parzelle Nr. 103 am Jungfrauweg 1-9 mit Änderung des Baureglements und des Zonenplans ist die Grundlage für die Realisierung der Sanierung der bestehenden beiden Mehrfamilienhäuser sowie deren Aufstockung um ein Geschoss auf vier Geschosse plus Attika. Ebenfalls beinhaltet sie den Neubau eines zusätzlichen dreigeschossigen Gebäudes plus Attika.
Gegen den Beschluss des Parlaments wurde das Referendum ergriffen und fristgerecht eingereicht. Am 09.07.2018 reichte das Referendumskomitee nicht höher vertreten durch Nik Raduner, das Referendumsbegehren ein. Die Gesamtbescheinigung des Referendumsbegehrens weist 543 gültige Unterschriften aus. Damit sind die nach Artikel 34 GO geforderten 150 Unterschriften fristgerecht eingereicht worden. Die Bevölkerung entscheidet nun am 25.11.2018, ob die Umzonung der Parzelle Nr. 103 am Jungfrauweg 1-9 mit Änderung des Baureglements und des Zonenplans realisiert werden kann.
Anschluss Liegenschaft Belpbergstrasse 17 (KITA) ans Fernwärmenetz - Nachkredit
Der Gemeinderat genehmigt den Nachkredit von CHF 45350.00 für den Fernwärmeanschluss der Liegenschaft Belpbergstrasse 17 (KITA) an den Wärmeverbund Süd.
Die Ölheizung in der Liegenschaft an der Belpbergstrasse 17 ist alt und vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) abgesprochen. Gemäss dem Energierichtplan wird die Heizung nicht mehr mit Heizöl betrieben, sondern an den Wärmeverbund Süd angeschlossen. Für den Fernwärmeanschluss der Liegenschaft Belpbergstrasse 17 an den Wärmeverbund Süd genehmigt der Gemeinderat einen Nachkredit von CHF 45350.00.
Wiederherstellung Eventräumlichkeiten Blumenhaus – Investitionskredit
Der Gemeinderat genehmigt den Investitionskredit von total CHF 92900.00 für die Wiederherstellung der Eventräumlichkeiten Blumenhaus.
Im Blumenhaus wurden die als Eventlokal benutzten Räume ab August 2016 zu einem Kindergartenprovisorium umgenutzt. Da der Kindergarten ab Sommer 2018 im neuen Gebäude Prisma des Schulzentrums Schlossmatt zuhause ist, werden die Räume im Blumenhaus wieder dem ursprünglichen Zweck zugeführt. Neben den Rückbauten nach der Nutzung als Kindergarten sind weitere diverse Sanierungsmassnahmen notwendig. Die Sanierung erfolgt in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege. Ebenfalls wird die Einrichtung (Tische, Stühle, Geschirr, Vorhänge) erneuert. Der Investitionskredit von CHF 92900.00 wird vom Gemeinderat genehmigt.
Zivilschutzanlage Schützenhaus - Ersatz Kochkessel und Bratkipppfanne
Der Kreditabrechnung für den Ersatz eines Kochkessels und einer Bratkipppfanne in der Zivilschutzanlage in der Höhe von brutto CHF 72240.35 (netto CHF 23240.35) mit Mehrkosten von CHF 1031.90 wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Die Zivilschutzanlage Schützenhaus wurde im Jahr 1968/69 erbaut. Von der ursprünglichen Kücheneinrichtung waren noch ein Kipp-Kochkessel und eine Kippbratpfanne vorhanden, welche nach fast 50 Jahren in Betrieb am Ende ihrer Lebensdauer angelangt waren.
Das Amt für Bevölkerungsschutz des Kantons Bern übernimmt die gesamten Kosten für den Ersatz des Kochkessels von CHF 49062.25. Die Kosten für den Ersatz der Kippbratpfanne in der Höhe von 23240.35 werden von der Gemeinde übernommen.
Die Kreditabrechnung von brutto CHF 72240.35 und netto CHF 23240.35 mit einer Kreditüberschreitung von CHF 1031.90 wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.