26. Okt. 2020, 16:23 Uhr
Massnahmen im Kanton Bern zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Seit dem 24. Oktober 2020 gelten im Kanton Bern neue umfassende Massnahmen. Für die Benützung der Turnhallen, des Lehrschwimmbeckens und der gemieteten Räumlichkeiten der Gemeinde Münsingen gelten ab sofort bis auf weiteres neue Bestimmungen.
Turnhallen und Lehrschwimmbecken:
- Maximal 15 Personen pro Halle erlaubt
- Die Ausübung von Mannschaftssportarten (z.B. Fussball, Unihockey, Volleyball usw.) und Einzelsportarten mit engem Körperkontakt (z.B. Kampfsport, Schwingen, Paartanz) ist untersagt
- In den öffentlich zugänglichen Bereichen der Turnhallen sowie den Garderoben besteht Maskentragpflicht
- Das Lehrschwimmbecken bleibt für die Öffentlichkeit geschlossen
- Diese Vorgaben gelten nicht für den ordentlichen Schulbetrieb
- Öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen sind untersagt
- Die Ausübung von Einzelsportarten mit engem Körperkontakt (z.B. Paartanz) ist untersagt
- Für den ordentlichen Schul- resp. Gemeindebetrieb gelten die internen betrieblichen Vorgaben
- Das Museum Münsingen (Schloss und Oele) bleibt bis mindestens am 24.11.2020 geschlossen
- Alle geplanten Veranstaltungen und Führungen sind abgesagt
- Aktuelle Informationen unter www.museum-muensingen.ch
Volksschule Münsingen:
Elterninformation: Maskenpflicht an Schulen ab Dienstag, 27. Oktober 2020
Bitte beachten Sie, dass die Maskenpflicht ebenfalls in den öffentlich zugänglichen Räumen der gesamten Verwaltung gilt.
Wir danken Ihnen für Ihr Mithelfen.