15. Dez. 2020, 15:26 Uhr
Liegenschaftssteuerrechnung 2020
In den nächsten Tagen erhalten Sie die Liegenschaftssteuerrechnung 2020.
Die Liegenschaftssteuer stützt sich auf den rechtskräftigen amtlichen Wert. Dieser wird im Verfahren der amtlichen Bewertung von Grundstücken und Wasserkräften festgesetzt. Der amtliche Wert kann mit der Eröffnung der Liegenschaftssteuer nicht angefochten werden.
Die Liegenschaftssteuer schuldet, wer am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als Eigentümer, Eigentümerin, Nutzniesser oder Nutzniesserin im Grundbuch eingetragen ist.
Ausführliche Informationen zu Liegenschaftssteuern 2020 finden Sie gerne hier.